Die staatliche Förderung wurde zum 01.01.2004
wie folgt geändert:
Vermögenswirksame Leistungen werden pro Arbeitnehmer
bis zu € 470 im Jahr mit einer Arbeitnehmersparzulage
von 9 % gefördert, wenn das zu versteuernde Einkommen
bei Ledigen nicht über € 17.900 und bei Verheirateten
nicht über € 35.800 im Jahr liegt.
Wohnungsbauprämie von 8,8 % erhält man auf eine
zusätzliche Sparrate von maximal € 512 (ledig)
bzw. € 1.024 (verheiratet) wenn das zu versteuernde
Einkommen nicht über € 25.600/€ 51.200 bei
Ledigen/Verheiraten liegt.
Bausparen bleibt die einzige Anlageform die eine doppelte
staatliche Förderung erfährt.
Da es zwischen den Bausparkassen und der Tarife große
Unterschiede gibt, fragen Sie uns, welche Bausparkasse und
welcher Tarif für Sie am geeignetsten ist.
Nehmen
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